1. Ziele und Aufgaben

Zweck der Stiftung ist die Förderung

A der öffentlichen Gesundheitspflege zur Kinder- und Familiengesundheit

B sozialer Belange der Kinder- und Familienhilfe

  • z. B. der Unterstützung von Kinderhilfsprojekten, die Verbesserung der Ausstattung von Kindergärten, Schulen oder Krankenhäusern, die Förderung von Wissenschaft und Forschung
  • z. B. die Förderung von kindgerechten Bewegungsprogrammen und des Breitensports
  • z. B. die Unterstützung von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege zur Unterstützung von Kindern und Familien in schwierigen Lebenssituationen oder wirtschaftlicher Notlage

C der aktiven Gesundheitsvorsorge

2. Wer kann unterstützung beantragen

Mit dem Förderungsbudget unterstützt die Stiftung Initiativen, die sich nachhaltig für die Stiftungsziele einsetzen. Es werden Mittel für Projekte zur Verfügung gestellt, die entweder eine Ergänzung zu bereits vorhandenen Programmen darstellen oder diese weiterführen, oder zur Verstärkung unserer Ziele in einzelnen Themenschwerpunkten wesentlich beitragen.

3. Alle bewerbungen werden Anhand
folgender kriterien bewertet

A Ihr Projekt passt zu den Zielen der Stiftung Gesundheitsservice.

B Sie engagieren sich für die Schwerpunkte der Stiftung Gesundheitsservice.

C Sie fördern Kinder und Familien in Notlagen.

D Sie können die Gemeinnützigkeit Ihres Projektes nachweisen.

E Ihr Projekt hat eine Laufzeit von max. einem Jahr oder die Finanzierung ist nach der Förderung durch die Stiftung Gesundheitsservice gesichert.

F Ihr Projekt wird möglich durch das besondere Engagement der Mitarbeiter und die Mitwirkung von Ehrenamtlichen

G Sie können belegen, dass Sie über die nötige Kompetenz, Fähigkeit und Erfahrung verfügen, um das Projekt durchführen zu können

4. Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung sollte das Projekt kurz und prägnant erläutern und folgende Punkte berücksichtigen:

  • Institution / Einrichtung
  • Antragsteller / Projektleitung
  • Die Gründe für das Projekt
  • Kurze Beschreibung des Projekts
  • Zielgruppe
  • Geplante Aktivitäten
  • Zeitplan und Umfang des Projekts
  • Projektfinanzierung getrennt nach Personal-, Sachkosten und Investitionen (z. B. Geräte)

Für Förderungsanträge benutzen Sie bitte das Formular
„Förderantrag Stiftung Gesundheitsservice“

Zusätzlich zum ausgefüllten Antragsformular haben Sie die Möglichkeit, eine ausführliche Projektbeschreibung einzusenden. Diese sollte max. drei
DIN A 4 Seiten umfassen, ggf. zzgl. Anlagen. Antragssprache ist Deutsch.

Das ausgefüllte Antragsformular richten Sie bitte schriftlich per Post an:

Stiftung Gesundheitsservice
Förderanfragen
Dönhoffstrasse 27
51373 Leverkusen

Kontakt für Rückfragen:
0214- 357 690

Bewerbungsschluss ist jeweils der 30.06. des Kalenderjahres, anschließend werden die Anträge geprüft und über eine Förderung entschieden.

Sollten wir Ihr Projekt fördern, erhalten Sie eine schriftliche Zusage von uns.

5. Allgemeine Hinweise zur Projektförderung

Eigenbeitrag der Antragssteller

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftung Gesundheitsservice. Diese behält sich die Entscheidung im Einzelfall ausdrücklich vor. Eine Vollfinanzierung des gesamten Projektes ist nicht möglich. Ein Eigenbeitrag des Antragsstellers wird erwartet.

Rückzahlungspflicht

Die Stiftung Gesundheitsservice kann Förderzusagen zurückziehen oder bereits überwiesene Mittel zurückfordern, wenn sich herausstellt, dass die Beschreibung und Antragsstellung erhebliche Unrichtigkeiten enthält oder Mittel zweckentfremdet werden. Das gilt ebenso wenn sich wichtige Bestandteile Ihres Projektes nachträglich ändern und Sie diese Änderungen der Stiftung nicht unverzüglich mitteilen.

Verwendungsnachweis

Die Stiftung Gesundheitsservice erwartet, dass die Förderungsmittel vom Empfänger unmittelbar und zeitnah verwendet werden. Im Nachgang der Förderung ist ein Bericht zur Mittelverwendung vorzulegen. Hierzu benutzen Sie bitte das Formular „Verwendungsnachweis“. Die im Verwendungsnachweis abgerechneten Fördermittel der Stiftung müssen durch prüfungsfähige Unterlagen belegt sein. Dem Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Eigenverantwortung ist Rechnung zu tragen.

Öffentlichkeitsarbeit

Die Stiftung freut sich über öffentlichkeitswirksame Maßnahmen – bspw.  einen gemeinsamen Pressetermin zur Spendenübergabe oder die Darstellung des geförderten Projektes im Internetauftritt des Empfängers. Dies dient nicht nur der Transparenz über die Förderung, sondern die geförderten Projekte sollen möglichst Nachahmer finden und anderen als Beispiel dienen.

Diese Förderungsrichtlinien treten mit Wirkung vom 08.02.2010 in Kraft.

Leverkusen, den 08.02.2010

Iris Schmafuß

Vorsitzende des Stiftungsrates